AGBs

§ 1 Geltungsbereich

 

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit vorgenommenen Lieferungen und Leistungen. Unsere AGB sind auch dann wirksam, wenn wir uns-im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung-bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beziehen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen.

 

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer/Auftraggeber in Zahlungsverzug. Skonti oder sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

 

2. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Käufer/ Auftraggeber mit der Zahlung oder der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug gerät. Gleiches gilt wenn die Voraussetzungen des § 3 Ziff. 5 vorliegen oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers/Auftraggebers rechtfertigen.

 

3. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer zu Recht die Lieferung beanstandet hat.

 

4. Bei Annahme von Schecks gilt die Zahlung erst erfolgt, wenn dieser eingelöst wurde und wir über den Betrag verfügen können. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers/Auftraggebers/Leistungsempfängers. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen.

 

5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer/Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Rechte des Käufers/ Auftraggebers aus Vertragsverhältnissen mit uns sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar.

 

§ 3 Leistungsumfang und Lieferung

 

1. Liefer/Leistungsfristen oder Termine, die nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Geraten wir bei verbindlich zugesicherten Fristen und Terminen in Verzug, hat uns der Käufer/Leistungsempfänger schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Jede Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist, bleibt die Art der Versendung uns vorbehalten.

 

2. Im Falle des Annahmeverzugs, Zahlungsverzugs oder der Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

 

3. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit, auch aus der ständigen Geschäftsbeziehung in Verzug ist.

 

4. Rohstoff-oder Energiemangel, Streiks, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminsüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt, sowie alle anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen befreien uns für die Dauer und im Umfang der Leistungsbeeinträchtigung von der Leistungs/Lieferungspflicht. In diesen Fällen sind wir darüber hinaus -unbeschadet der Haftung gem. § 4-zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt,-wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist.

 

5. Wenn uns Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers/Auftraggebers begründen (insbesondere Nichtzahlung fälliger und gemahnter Rechnungen, Insolvenzanträge, Wechselproteste, Nichteinlösung von Schecks etc.) und der Käufer trotz Aufforderung nicht zu ausreichender Sicherheitsleistung bereit ist, sind wir jederzeit ganz oder teilweise - unter Berücksichtigung der Ziff. 2 dieser AGB-zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

§ 4 Gewährleistungs-und Haftungsbegrenzung

 

1. Geraten wir mit einer Leistung/Lieferung in Verzug und ist auch die vom Käufer/Auftraggeber zu setzende Nachfrist abgelaufen, so kann der Käufer/Auftraggeber für die Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht sind. Sind die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer ohne Interesse, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

2. Der Käufer/Auftraggeber hat unverzüglich nach Empfang der Ware die Ware zu untersuchen und zu prüfen ob sie einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt wurde und sichtbare Mängel spätestens 14 Tage nach Empfang der Ware zu rügen, nicht offensichtliche Mängel spätestens zwei Wochen nach deren Erkennen. Besteht die Beanstandung zu Recht, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu unseren Lasten, andernfalls zu Lasten des Käufers.

 

3. Sollte die gelieferte Ware oder die Leistung mangelhaft sein, so werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern/eine mangelfreie Leistung erbringen (Nachlieferung, Nacherfüllung, Nachbesserung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Käufer/Auftraggeber unzumutbar, so kann der Käufer/Auftraggeber den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten/kündigen. Weitere Ansprüche mit Ausnahme der nach Ziff. 4-9 bestehen nicht.

 

4. Gewährleistungsansprüche des Käufers/Auftraggebers, der mit uns weder im Rahmen seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit Rechtsgeschäfte geschlossen hat, verjähren in zwei Jahren ab Empfang der Ware/Leistung, bei Unternehmern in einem Jahr ab Empfang der Leistung.

 

5. Wir haften nur für Schadensersatz, wenn (a) die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist oder in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit. (b) wir eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzen oder eine Eigenschaft der Ware/Leistung zugesichert haben (Garantie) oder, wenn (c) der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von uns beruht.

 

6. In allen anderen Fällen ist die Haftung von uns für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Käufers/Auftraggebers.

 

7. In jedem Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnten oder hätten vorhersehen können. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht in den Fällen der Ziff. 5a, den Fällen der vorsätzlichen Schädigung und den Fällen grob fahrlässiger Schädigung gegenüber Geschäftspartnern/Kunden, die mit uns weder im Rahmen ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit Rechtsgeschäfte geschlossen haben/Leistungen empfangen haben (Verbraucher).

 

8. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung nach vorstehenden Absätzen gelten auch für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Art und Weise von unseren Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

 

9. Beratung geben wir nach besten Wissen aufgrund unserer Erfahrung. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Ware sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Kunde verantwortlich.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

1. Die Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Bei Annahme von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn diese eingelöst wurden und wir über den Betrag verfügen können.

 

2. Der Käufer nimmt die Vorbehaltsware für uns in handelsübliche Verwahrung.

 

§ 6 Sonstiges

 

1. Bei Forderungen aufgrund mehreren Leistungen /Lieferungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder andere Schuld uns überlassen.

 

2. Nebenabreden oder mündliche Absprachen müssen schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung oder ergänzungsbedürftige Vertragslücke möglichst so zu deuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

 

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

1. Erfüllungsort sowohl der von uns, als auch der vom Käufer zu erbringenden Leistungen, insbesondere Zahlungen, ist der Ort an dem die von uns geschuldete Leistung erbracht wird.

 

2. Ist die Vertragspartei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtstand Sitz des Auftraggebers. Gleiches gilt, wenn die Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetz verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

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